Gesetz über die Ermächtigung zur Bestimmung der
Zuständigkeiten für die Durchführung des Übereinkommens vom 1. September 1970 über
internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel und über die besonderen
Beförderungsmittel, die für diese Beförderung zu verwenden sind
Vom 18. Mai 1977
GVBl. I S. 198
§ 1
Die Landesregierung wird ermächtigt, die zur Ausführung des Übereinkommens vom 1.
September 1970 über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel und
über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderung zu verwenden sind
(BGBI. 1974 II S. 566), zuständigen Behörden des Landes sowie der Gemeinden und
Gemeindeverbände zu bestimmen.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung
in Kraft.