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Gesetz über die Ermächtigung zur Bestimmung der Zuständigkeiten für die Durchführung des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderung zu verwenden sind

Vom 18. Mai 1977
GVBl. I S. 198

 

§ 1


Die Landesregierung wird ermächtigt, die zur Ausführung des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderung zu verwenden sind (BGBI. 1974 II S. 566), zuständigen Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände zu bestimmen.

 

§ 2


Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

  

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