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Die Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 53 und 54 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes und nach Art. 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts (jetzt Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und nach dem Vorläufigen Tabakgesetz) wurde geändert durch:

bulletVerordnung vom 24. April 2006 (GVBl. I S. 138, 141): Neufassung. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

     

 

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