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Die Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 53 und 54 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes und nach Art. 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts (jetzt Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und nach dem Vorläufigen Tabakgesetz) wurde geändert durch:
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© 2009 |