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Die Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für die Durchführung des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind wurde geändert durch:

bulletVerordnung vom 24. April 2006 (GVBl. I S. 138, 142): §§ 1, 3.

     

 

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