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bulletDer Überschrift wurde die Worte "und der Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen sowie der Quarantänebedingungen für die Einfuhr von anderen Vogelarten als Geflügel" angefügt durch Art. 6 der ÄndVO vom 18. Februar 2003 (GVBl. I S. 89, 90). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 25. Februar 2003.
bulletÜberschrift geändert durch Art. 1 der ÄndVO vom 4. November 2008 (GVBl. I S. 928). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 13. November 2008. Die bis dahin geltende Fassung lautet: "Anordnung über Zuständigkeiten nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung und der Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen sowie der Quarantänebedingungen für die Einfuhr von anderen Vogelarten als Geflügel"

     

 

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