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 | Der Überschrift wurde die Worte "und
der Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Veterinärbedingungen und
Veterinärbescheinigungen sowie der Quarantänebedingungen für die Einfuhr von
anderen Vogelarten als Geflügel" angefügt durch Art. 6 der ÄndVO vom 18.
Februar 2003 (GVBl. I S. 89, 90). In Kraft getreten am Tage nach der
Verkündung. Verkündet am 25. Februar 2003. |
 | Überschrift
geändert durch Art. 1 der ÄndVO vom 4. November 2008 (GVBl. I S. 928). In
Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 13. November 2008.
Die bis dahin geltende Fassung lautet: "Anordnung über Zuständigkeiten
nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung und der Entscheidung der
Kommission zur Festlegung der Veterinärbedingungen und
Veterinärbescheinigungen sowie der Quarantänebedingungen für die Einfuhr von
anderen Vogelarten als Geflügel" |
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