... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen

horizontal rule

Gesetz über die Ermächtigung zur Bestimmung der Zuständigkeiten nach dem Tierschutzgesetz

Vom 15. Dezember 1972
GVBl. I S. 423

 

§ 1


Die Landesregierung wird ermächtigt, die zur Ausführung des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1277) zuständigen Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände zu bestimmen.

 

§ 2


Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

  

horizontal rule

... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen