1. Sanitätsdienste der Polizei, der Bundeswehr und des
Bundesgrenzschutzes,
2. Sanitätsdienste innerhalb von öffentlichen Veranstaltungen mit einer
Vielzahl von Teilnehmern,
3. die zur medizinischen Versorgung notwendigen Beförderungen von
Personen innerhalb des Geländes von Betrieben,
4. die sonstige Beförderung von Personen, die nach ärztlicher
Beurteilung weder einer fachlichen Betreuung und Hilfeleistung durch dafür qualifiziertes
Personal, noch der Beförderung in einem Rettungsmittel bedürfen,
5. Die Beförderung Behinderter, sofern deren Betreuungsbedürftigkeit
ausschließlich auf die Behinderung zurückzuführen ist,
6. Leistungserbringer, die ihren Betriebssitz und den Schwerpunkt ihrer
betrieblichen Tätigkeit außerhalb Hessens haben und in Hessen auf Grund einer in einem
anderen Bundesland erfolgten Zulassung nur tätig werden, weil der Ausgangs- oder Zielort
einer rettungsdienstlichen Leistung in Hessen liegt,
7. Einsätze, die ihren Ausgangs- oder Zielort außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland haben, mit Ausnahme von Anschlußtransporten, soweit sie nicht
unter die Regelung der Nr. 6 fallen.