§ 29
Aufhebung bisherigen Rechts, In-Kraft-Treten
und Außer-Kraft-Treten
(1) Das Hessische Rettungsdienstgesetz in der Fassung
vom 5. April 1993 (GVBl. I S. 268) wird aufgehoben.
(2) Dieses Gesetz tritt am 1. März 1999 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31.
Dezember 2010 außer Kraft.