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§ 29

Aufhebung bisherigen Rechts, In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten


(1) Das Hessische Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 5. April 1993 (GVBl. I S. 268) wird aufgehoben.


(2) Dieses Gesetz tritt am 1. März 1999 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

     

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