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bulletÜberschrift geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 745, 760). In Kraft getreten am 1. Januar 2007. Verkündet am 29. Dezember 2006. Die bis dahin geltende Bezeichnung der Verordnung lautet: "Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Bauproduktengesetz und zur Anerkennung von Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen nach § 28 der Hessischen Bauordnung".

     

 

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