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Anlage

 

Kostenverzeichnis

 

 

 

Als Gebühren sind zu erheben

Nr.

Gegenstand

Bemessungs-grundlage

Gebühr

EUR

 

2

3

4

1

Gutachten

 

 

11

Gutachten über den Verkehrswert eines unbebauten Grundstücks oder über den reinen Bodenwert eines bebauten Grundstücks im Sinne von § 196 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches bei ermittelten Werten (in EUR)

 

 

1101

bis                   50 000

 

250

1102

über                50 000    bis           100 000

 

370

1103

über              100 000    bis           150 000

 

450

1104

über              150 000    bis           200 000

 

535

1105

über              200 000    bis           250 000

 

620

1106

über              250 000    bis           300 000

 

700

1107

über              300 000    bis           375 000

 

790

1108

über              375 000    bis           500 000

 

930

1109

über              500 000    bis           750 000

 

1 100

1110

über              750 000    bis        1 000 000

 

1 240

1112

über           1 000 000   bis        25 000 000

jede weiteren

250 000

75

1113

über         25 000 000

jede weiteren

1 000 000

50

12

Gutachten über den Verkehrswert eines bebauten Grundstücks, von Wohnungseigentum sowie von bebauten oder unbebauten Teilflächen bebauter Grundstücke

200 v. H. nach Nr. 11

 

13

Gutachten zur Ermittlung anderer Werte, insbesondere für die Ermittlung des Wertes von Rechten an Grundstücken, des Wertes eines grundstücksgleichen Rechts, der Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile, des Wertes von Mieten und Pachten sowie von Gebäuden und baulichen Anlagen.

Bei der Ermittlung des Wertes von Mieten und Pachten wird das Jahresnettoentgelt zu Grunde gelegt.

300 v. H. nach Nr. 11

 

14

zeitliche Anpassung eines Gutachtens bei unverändertem Grundstücks- und Objektzustand

50 v. H. nach Nr. 11 bis 13

 

15

Zweitschrift eines Gutachtens

 

25

16

Mehrausfertigung eines Gutachtens bei späterer Beantragung

 

35

 

Anmerkung:

Mit den Gebühren nach Nr. 11 bis 14 sind die Entschädigungen nach § 20 Abs. 1, die Kosten für je eine Ausfertigung des Gutachtens für die Antragstellerin oder den Antragsteller und die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Reisekosten abgegolten.

Weitere Auslagen, insbesondere Auszüge aus öffentlichen Registern, die zusammen eine Höhe von 20 EUR überschreiten, werden zusätzlich in voller Höhe erhoben.

 

 

2

Auskünfte

 

 

21

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nach § 195 Abs. 3 des Baugesetzbuches

 

 

211

je Bewertungsfall, einschließlich bis zu zehn mitgeteilter Vergleichsfälle

 

75

212

je weiteren mitgeteilten Vergleichsfall

 

5


 

22

Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte

je Richtwert

20

3

Weitere Produkte und Dienstleistungen

 

 

31

Grundstücksmarktberichte (ohne Angabe der Bodenrichtwerte)

 

 

311

Grundstücksmarktbericht für das Land Hessen

 

75

312

Lokaler Grundstücksmarktbericht

 

15 bis 50

313

Auszug aus den Grundstücksmarktberichten (z. B. wertrelevante Daten, Grundstatistiken, Auswertung einzelner Marktsegmente)

 

10 bis 25

32

Mietwertübersicht

 

10 bis 50

33

digitale Bodenrichtwertkarte des Zuständigkeitsbereichs auf CD-ROM

 

 

331

bis 200 000 Einwohner im Zuständigkeitsbereich

 

100 bis 200

332

bis 500 000 Einwohner im Zuständigkeitsbereich

 

200 bis 500

333

über 500 000 Einwohner im Zuständigkeitsbereich

 

500 bis 800

34

analoge Bodenrichtwertkarte

 

 

341

Übersichtskarte (Basis Stadtplan, topografische Karte o.ä.)

 

40 bis 200

342

Auszug aus der Bodenrichtwertkarte (Basis Liegenschaftskarte im Maßstab > 1:5000) in Format DIN A 4 bis DIN A 3

 

 

3421

Grundgebühr (inklusive Angabe von bis zu 5 Richtwerten)

 

 

30

3422

je weitere 5 Richtwerte zusätzlich

 

5

 

jedoch pro Ortsteil (Gemarkung oder Stadtbezirk) insgesamt nicht mehr als

 

50

35

Richtwertliste

 

40 bis 200

36

Wertberechnungen der Geschäftsstelle (z. B. Sach- oder Ertragswerte)

25 bis 50 v. H. nach Nr. 1

 

37

Preisprüfung nach § 9 Nr. 10

 

 

371

Einzelprüfung

 

30

372

Prüfung räumlich zusammenhängender Vertragsobjekte

zusätzlich zu Nr. 371 je weiteres Vertragsobjekt

5

4

Online Direktabruf von Produkten

50 bis 90 v. H. nach Nr. 2 und 3

 

5

Sonstige Amtshandlungen

nach Zeitaufwand

 

 

     

 

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