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Mit Wirkung vom 14. Dezember 2001 wurde die "Zweite Verordnung zur Durchführung der Hessischen Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (2. DVOzBO-ÖbVI)" vom 6. Dezember 1976 (GVBl. I S. 517) durch § 6 der Verordnung zur Durchführung der Hessischen Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (DVOzB0-ÖbVI) vom 27. November 2001 (GVBl. I S. 547) aufgehoben.

Für die bis dahin geltende Fassung der "Zweite Verordnung zur Durchführung der Hessischen Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (2. DVOzBO-ÖbVI)" vom 6. Dezember 1976 (GVBl. I S. 517) hier klicken.

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