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Anlage 1c Dritte Änderung des Verwaltungsabkommens über die Erledigung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Hessen Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, und dem Land Hessen, vertreten durch den Hessischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Hessischen Minister für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, abgeschlossene Verwaltungsabkommen vom 22. Juli/6. Oktober 1992 (GVBl. 1993 I S. 35, BAnz. S. 2441), zuletzt geändert durch Verwaltungsabkommen vom 8./29. Mai 1998 (GVBl. I S. 291, BAnz. S. 12778), wird aufgrund des Gesetzes zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 09.12.2004 (BGBl. I S. 3235) sowie der Reorganisation des Kassenwesens des Bundes wie folgt geändert: 1. In Nr. 1 Satz 1 werden die Worte „die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirekti-on Koblenz“ durch die Worte „die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ ersetzt. 2. In Nr. 1 Satz 1 werden die Worte „Bundeskasse Koblenz“ durch die Worte „Bundeskasse Trier“ ersetzt. 3. Die Änderung zu Nr. 1 tritt am Tag der Errichtung einer Bundesanstalt für Immobilienauf-gaben in Kraft. Die Änderung zu Nr. 2 tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
Bonn, den 20. Dezember 2004 i. V. Ehlers
Wiesbaden, den 6. Mai 2004 Dr. Rhiel |
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