zur alphabetischen Übersichtzur Suchmaschine
... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen

horizontal rule

              

bulletVgl. GVBl. 1995 I S. 508 ff., GVBl. 1996 I S. 537, 538 und GVBl. 2005 I S. 91.

Anlage 1c

Dritte Änderung des Verwaltungsabkommens über die Erledigung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Hessen

Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, und dem Land Hessen, vertreten durch den Hessischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Hessischen Minister für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, abgeschlossene Verwaltungsabkommen vom 22. Juli/6. Oktober 1992 (GVBl. 1993 I S. 35, BAnz. S. 2441), zuletzt geändert durch Verwaltungsabkommen vom 8./29. Mai 1998 (GVBl. I S. 291, BAnz. S. 12778), wird aufgrund des Gesetzes zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 09.12.2004 (BGBl. I S. 3235) sowie der Reorganisation des Kassenwesens des Bundes wie folgt geändert:

1. In Nr. 1 Satz 1 werden die Worte „die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirekti-on Koblenz“ durch die Worte „die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ ersetzt.

2. In Nr. 1 Satz 1 werden die Worte „Bundeskasse Koblenz“ durch die Worte „Bundeskasse Trier“ ersetzt.

3. Die Änderung zu Nr. 1 tritt am Tag der Errichtung einer Bundesanstalt für Immobilienauf-gaben in Kraft. Die Änderung zu Nr. 2 tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

 

Bonn, den 20. Dezember 2004
Bundesministerium der Finanzen

i. V. Ehlers

 

Wiesbaden, den 6. Mai 2004
Für das Land Hessen
Der Hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Dr. Rhiel

     

horizontal rule

... letzte Eingabe rückgängig machen

horizontal rule

© 2009

Ein Online-Service der in Zusammenarbeit mit
Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen)
und der