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bulletÜberschrift des zweiten Abschnittes geändert durch Art. 1 der ÄndVO vom 23. März 2000 (GVBl. I S. 174). In Kraft getreten am 1. Januar 2000. Die vorherige Fassung lautete:

"Grundanteil des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer"

 

     

 

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