... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen

horizontal rule

Gesetz über die Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern

Vom 3. Dezember 1981
GVBI. I S. 413

§ 1


Die Festsetzung und die Erhebung der Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) obliegt den Gemeinden.

 

§ 2


(1) § 1 gilt auch für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte der Gemeinden bei der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern.


(2) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

horizontal rule

... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen