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bullet§ 2 Abs. 2 Satz 1 geändert durch Art. 1 des ÄndG vom 20. Juni 2002 (GVBl. I S. 322). In Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2002. Verkündet am 26. Juni 2002. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 2 Abs. 1 Satz 1 neu gefasst, Abs. 2 Satz 3 angefügt durch Art. 1 des Zweiten ÄndG vom 1. Oktober 2007 (GVBl. I S. 637). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 8. Oktober 2007. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

     

 

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