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Verordnung zur Errichtung der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill

Vom 10. Oktober 2007
GVBl. I S. 677

Verkündet am 17. Oktober 2007

 

§ 1


Die Industrie- und Handelskammern Dillenburg und Wetzlar werden zu einer neuen Industrie- und Handelskammer zusammengeschlossen.

 

§ 2


Die neue Industrie- und Handelskammer führt den Namen „Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill“ und ist Rechtsnachfolgerin der Industrie- und Handelskammern Dillenburg und Wetzlar. Den Sitz bestimmt die Satzung.

 

§ 3


Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

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