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bullet§ 3 Abs. 4 angefügt durch Art. 1 des ÄndG vom 20. Dezember 2001 (GVBl. I S. 595). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 28. Dezember 2001. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 3 Abs. 1 geändert durch Art. 2 des ÄndG vom 23. Mai 2002 (GVBl. I S. 182, 197). In Kraft getreten am ersten Tage des dritten Monats nach der Verkündung. Verkündet am 29. Mai 2002. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 3 Abs. 1 geändert, Abs. 2 Satz 2 angefügt und Abs. 3 neu gefasst durch Art. 2 des ÄndG vom 2. März 2005 (GVBl. I S. 134). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 8. März 2005. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
 

     

 

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