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bullet§ 5 Abs. 2 Nr. 9 eingefügt durch Art. 1 des ÄndG vom 20. Dezember 2001 (GVBl. I S. 595). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 28. Dezember 2001. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 5 Abs. 2 Nr. 1 geändert, Nr. 10 neu gefasst, Abs. 2a eingefügt und Abs. 6 geändert durch Art. 2 des ÄndG vom 2. März 2005 (GVBl. I S. 134). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 8. März 2005. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 5 Abs. 2 Nr. 4 aufgehoben und Nr. 5 geändert, Abs. 6 geändert durch Art. 2 des ÄndG vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 784). In Kraft getreten am 1. Dezember 2007. Verkündet am 28. November 2007. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
 

     

 

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