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§ 41

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten


(1) Diese Verordnung tritt drei Monate nach dem Tag der Verkündung in Kraft.


(2) Die Elektro-Bergverordnung vom 17. März 1992 (StAnz. S. 883), geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1997 (GVBl. I S. 232), wird aufgehoben.


(3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.

     

 

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