



Bergverordnung
für Tiefbohrungen, Tiefspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen
(Tiefbohrverordnung - BVT)
Vom 3. August 1981
StAnz. S. 1696, StAnz. 1983 S. 1282
Inhaltsübersicht
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
2. Allgemeine Vorschriften
§ 3 Betriebsaufsicht
§ 4 Vormänner
§ 5 Belehrung und Unterweisung
§ 6 Verhalten bei Gefahren
§ 7 Anzeige besonderer Ereignisse
§ 8 Untersuchungen, Prüfungen, Überprüfungen
§ 9 Tafeln und Schilder
3. Arbeits- und Gesundheitsschutz
§ 10 Grundsätze der Sicherheit
§ 11 Sicherheits- und
Überwachungseinrichtungen
§ 12 Allgemeine Anforderungen an
Arbeitsstätten
§ 13 Blitzschutz
§ 14 Sicherung des Personen- und
Fahrzeugverkehrs
§ 15 Einfriedung und Betreten der
Betriebsanlagen
§ 16 Sicherung gegen Absturz und fallende
Gegenstände
§ 17 Gräben und sonstige Bodeneinschnitte
§ 18 Arbeiten in engen oder schwer
zugänglichen Räumen, in Behältern und Rohrleitungen
§ 19 Arbeiten in Bohrlöchern
§ 20 Auf- und Abladen, Anschlagen von Lasten
§ 21 Anlegung und Beschäftigung von
Personen, ärztliche Untersuchungen
§ 22 Fremdsprachige Beschäftigte
§ 23 Beschäftigung von Jugendlichen
§ 24 Schutz beim Schweißen und Brennen
§ 25 Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
§ 26 Persönliche Schutzausrüstungen
§ 27 Arbeitsschutzkleidung
§ 28 Sanitäre Einrichtungen und
Aufenthaltsräume
§ 29 Einrichtungen und Organisation der Ersten
Hilfe
4. Schutz der Umwelt
§ 30 Sicherheitsabstände
§ 31 Schutz des Mutterbodens
§ 32 Lagerung und Beseitigung von Abfällen
§ 33 Einfügen der Betriebsanlagen in die
Landschaft
§ 34 Herrichten des Geländes nach
Betriebseinstellung
§ 35 Verfüllen auflässiger Bohrungen
5. Maschinen und andere technische Arbeitsmittel
§ 36 Allgemeine Schutzmaßnahmen
§ 37 Umgang mit Maschinen
§ 38 Unter Druck stehende Schläuche und
bewegliche Leitungen
§ 39 Dampfkesselanlagen
§ 40 Verdichter
§ 41 Behälter mit gefährlichem Inhalt
§ 42 Krane und andere Hebezeuge
§ 43 Tragmittel, Anschlagmittel und
Lastaufnahmemittel
§ 44 Erdbaugeräte und Flurförderzeuge
§ 45 Schußapparate und Eintreibgeräte
6. Explosionsschutz
§ 46 Verhütung explosionsfähiger Atmosphäre,
explosionsgefährdete Bereiche, Schutzmaßnahmen
§ 47 Allgemeine Schutzmaßnahmen für
explosionsgefährdete Bereiche
§ 48 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten
Bereichen der Zone 0
§ 49 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten
Bereichen der Zone 1
§ 50 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten
Bereichen der Zone 2
§ 51 Überwachung der Betriebsmittel in
explosionsgefährdeten Bereichen
§ 52 Verhalten in explosionsgefährdeten
Bereichen
§ 53 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre
außerhalb der festgelegten explosionsgefährdeten Bereiche
§ 54 Handmeßgeräte zur Überwachung
explosionsfähiger Atmosphäre
7. Brandschutz
§ 55 Allgemeine Brandschutzanforderungen,
Brandschutzplan
§ 56 Festlegung von brandgefährdeten Bereichen
§ 57 Schutzabstände, Schutzstreifen
§ 58 Anforderungen an brandgefährdete Bereiche
§ 59 Angriffswege zur Brandbekämpfung
§ 60 Feuerlöscheinrichtungen
§ 61 Löschmannschaften
§ 62 Brandschutzbeauftragte
8. Gasschutzwesen
§ 63 Personal und Ausrüstung
§ 64 Geräteraum, Gerätewart
§ 65 Unterweisung und Schulung im Gasschutz,
Eignungszeugnis
§ 66 Mitführen von Fluchtgeräten
§ 67 Arbeiten bei Gasgefahr
§ 68 Gasschutzbeauftragter, Überwachung des
Gasschutzwesens
§ 69 Gasschutzplan, Gasalarmplan
9. Umgang mit Sprengmitteln
§ 70 Allgemeines
§ 71 Lagerung und Aufbewahrung von
Sprengmitteln
§ 72 Schutz vor Sprengwirkungen
§ 73 Sprengarbeiten im Bohrloch
§ 74 Verbleiben von Sprengmitteln im Bohrloch
§ 75 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln
10. Gerüste
§ 76 Festigkeit und Standsicherheit der
Gerüste, Bauartzulassung
§ 77 Kennzeichnung der Gerüste,
Belastungsangaben
§ 78 Gerüstbühnen
§ 79 Wetterschutz an Gerüsten
§ 80 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
§ 81 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen
des Hebewerkseiles
§ 82 Bedienung des Hebewerkes
§ 83 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Gerüsten
§ 84 Überwachung der Tragwerke von Gerüsten
§ 85 Überwachung der maschinellen Ausrüstung
der Gerüste
§ 86 Gerüstbuch
11. Bohrbetrieb
§ 87 Kennzeichnung der Bohrung
§ 88 Ansatzpunkte von Bohrungen
§ 89 Verrohrung und Zementation
§ 90 Absperreinrichtungen
§ 91 Totpump- und Druckentlastungseinrichtungen
§ 92 Bohrspülung
§ 93 Spülungspumpen
§ 94 Gestänge- und Verrohrungsarbeiten
§ 95 Umgang mit Zangen
§ 96 Spillarbeiten
§ 97 Abseilvorrichtungen
§ 98 Zementierarbeiten
§ 99 Testarbeiten
§ 100 Verhalten bei Ausbrüchen
§ 101 Verhalten bei Bohrlocheinbrüchen
§ 102 Überwachung des Bohrlochverlaufs
§ 103 Bohrergebnisse
§ 104 Schutz angebohrter Lagerstätten und
Wasserhorizonte
§ 105 Bohrbericht
§ 106 Sicherung stilliegender Bohrungen
12. Förderbohrungen
§ 107 Allgemeine Anforderungen
§ 108 Erdöl- und Erdgasförderbohrungen
§ 109 Tiefspeicherbohrungen
§ 110 Kavernenbohrungen
§ 111 Einpreß- und Versenkbohrungen
§ 112 Arbeiten an Förderbohrungen
§ 113 Testen und Freifördern von Erdöl- und
Erdgasbohrungen
§ 114 Verhalten bei Ausbrüchen und
Bohrlocheinbrüchen an Förderbohrungen
§ 115 Überwachung der Förderung und
Einleitung
§ 116 Prüfungen vor Inbetriebnahme,
wiederkehrende Prüfungen und Überprüfungen
§ 117 Förderbuch
§ 118 Sicherung stilliegender Förderbohrungen
13. Gewinnung von Salzen durch Aussolen, Kavernen
§ 119 Erlaubnis
§ 120 Standsicherheit von Kavernen
§ 121 Aussolen von Kavernen
§ 122 Kaverneninnendruck
§ 123 Überwachung der Hohlraumentwicklung von
Kavernen
14. Lagerung von Erdöl und anderen brennbaren Flüssigkeiten
§ 124 Allgemeine Anforderungen
§ 125 Zulässige Lagerung
§ 126 Lagerung in Lagerbehältern
§ 127 Ausrüstung von Lagerbehältern
§ 128 Lagerung in ortsbeweglichen Gefäßen
§ 129 Lagerräume
§ 130 Auffangräume
§ 131 Zusammenlagern brennbarer Flüssigkeiten
verschiedener Gefahrenklassen
§ 132 Füll- und Entleerstellen
§ 133 Bedienung und Wartung
§ 134 Untersuchungen und Prüfungen
15. Rohrleitungen zur Beförderung von Erdöl, Erdgas und anderen Stoffen
§ 135 Allgemeine Anforderungen
§ 136 Leitungsführung, Schutzstreifen
§ 137 Leitungsverlegung
§ 138 Mit Förderbohrungen verbundene
Rohrleitungen
§ 139 Zusätzliche Anforderungen an
Rohrleitungen für schwefelwasserstoffhaltiges Erdgas
§ 140 Untersuchungen vor Inbetriebnahme
§ 141 Überwachung der Leitungstrasse
§ 142 Wiederkehrende Prüfungen
§ 143 Rohrleitungsbuch
16. Überwachung des Förderbetriebes
§ 144 Allgemeine Anforderungen
§ 145 Ständig besetzte Stelle
§ 146 Fernüberwachung
17. Bohrlochbild und rißliche Darstellungen
§ 147 Bohrlochbild
§ 148 Rißliche Darstellungen
§ 149 Messungen
§ 150 Messungen zur Feststellung von
Einwirkungen auf die Tagesoberfläche
§ 151 Eintragungen und Nachtragungen in
rißlichen Darstellungen
§ 152 Mitteilungspflicht
§ 153 Grenzbaue
§ 154 Vollständigkeit der rißlichen
Darstellungen
§ 155 Vorlage- und Nachtragsfristen
18. Schlußvorschriften
§ 156 Betriebsanweisungen und Dienstanweisungen
§ 157 Bauartzulassungen
§ 158 Anerkennung von Sachverständigen
§ 159 Ausnahmebewilligungen
§ 159 a Elektrische Anlagen und
Einrichtungen
§ 160 Bekanntmachung der Verordnung
§ 161 Ordnungswidrigkeiten
§ 162 Übergangsvorschriften
§ 163 Änderung von Vorschriften
§ 164 Aufhebung bisheriger Vorschriften
§ 165 Inkrafttreten
Auf Grund des § 197 des Allgemeinen Berggesetzes für das Land Hessen, (ABG) in
der Fassung vom 10. November 1969 (GVBl. I S. 223), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 4. September 1974 (GVBl. I S. 361), des § 3 Abs. 2 und des
§ 3 a Abs. 1 Satz 1 ABG in Verbindung mit § 197 ABG, des § 1
Abs. 1, des § 3 a Abs. 1 und des § 4 Abs. 2 des Gesetzes über
die Beaufsichtigung von unterirdischen Mineralgewinnungsbetrieben, Tiefspeichern und
Tiefbohrungen in der Fassung vom 9. August 1968 (GVBl. I S. 252), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 1970 (GVBl. I S. 598), des § 2 des
Erdölgesetzes in der Fassung vom 1. April 1953 (GVBl. S. 89), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 5. Oktober 1970 (GVBl. I S. 598), des § 3 des
Phosphoritgesetzes in der Fassung vom 1. April 1953 (GVBl. S. 90), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 5. Oktober 1970 (GVBl. I S. 598), sowie des § 6 der
Verordnung über die Aufsuchung und Gewinnung mineralischer Bodenschätze vom 31. Dezember
1942 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 750-3, veröffentlichten
bereinigten Fassung erläßt das Hessische Oberbergamt nach Anhören der Vorstände der
Bergbau-Berufsgenossenschaft, der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, der
Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie und der Berufsgenossenschaft der
Gas- und Wasserwerke für seinen Verwaltungsbezirk folgende Bergverordnung:


