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§ 19

Inkrafttreten, Aufhebung anderer Vorschriften


(1) Die Bergverordnung über den arbeitssicherheitlichen und betriebsärztlichen Dienst vom 7. Oktober 1974 (StAnz. S. 1890), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1997 (GVBl. I S. 232), wird aufgehoben.


(2) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

     

 

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