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bullet§ 1 Nr. 4 geändert durch Art. 1 der ÄndVO vom 18. Oktober 2002 (GVBl. I S. 649). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 6. November 2002. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 1 Nr. 1 Buchst. a neu gefasst, Nr. 6 aufgehoben (die bisherigen Nrn. 7 und 8 jetzt Nrn. 6 und 7) und die neue Nr. 6 geändert durch Art. 1 der Zweiten ÄndVO vom 1. Juli 2004 (GVBl. I S. 244). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 13. Juli 2004. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 1 neu gefasst durch Art. 1 der Dritten ÄndVO vom 11. Juni 2007 (GVBl. I S. 372). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 13. Juli 2007. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

     

 

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