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bullet§ 2 Nr. 1 Buchst. a sowie Nr. 2 Buchst. a neu gefasst durch Art. 1 der Zweiten ÄndVO vom 1. Juli 2004 (GVBl. I S. 244). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 13. Juli 2004. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 2 neu gefasst durch Art. 1 der Dritten ÄndVO vom 11. Juni 2007 (GVBl. I S. 372). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 13. Juli 2007. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

     

 

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