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Wahlordnung für die Wahl der von den Bediensteten in den Verwaltungsrat der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - zu entsendenden Mitglieder Vom 31. März 1995 Inhaltsübersicht:
Auf Grund des Art. 10 Abs. 3 Satz 4 und des Art. 14 Abs. 2 Satz 3 des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation vom 10. März 1992 (Hessisches GVBl. I S. 190; Thüringer GVBl. S. 291) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur des Freistaates Thüringen verordnet:
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