... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen

horizontal rule

aufgehoben; vgl. GVBl. 2007 I S. 304

 

Wahlordnung für die Wahl von Vertretern der Beschäftigten in die Verwaltungsräte der Hessen-Nassauischen Versicherungsanstalten

Vom 15. April 1991
GVBl. I S. 150

Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Neuordnung des öffentlichen Bank- und Sparkassenwesens und über die Neuordnung der Hessen-Nassauischen Versicherungsanstalten in der Fassung vom 8. Februar 1990 (GVBl. I S. 38), geändert durch Gesetz vom 13. September 1990 (GVBl. I S. 539), wird verordnet:

§ 1


Die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in die Verwaltungsräte der Hessen-Nassauischen Versicherungsanstalten erfolgt nach der
Wahlordnung für die Wahl von Vertretern der Beschäftigen in den Verwaltungsrat oder die entsprechende Einrichtung von Betrieben, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (WO § 82 HPVG) in der Fassung vom 8. April 1988 (GVBl. I S. 152).

 

§ 2


Diese Verordnung tritt am Tage nach der
Verkündung in Kraft.

horizontal rule

... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen