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Wahlordnung für die Wahl der von den Bediensteten in den Verwaltungsrat der SV SparkassenVersicherung - Öffentliche Versicherungsanstalt Hessen-Nassau-Thüringen - zu entsendenden Mitglieder

Vom 24. April 1997
GVBl. I S. 124

Inhaltsübersicht

§ 1 Wahlberechtigung
§ 2 Wählbarkeit
§ 3 Wahlverfahren
§ 4 Wahlvorstand
§ 5 Wählerliste
§ 6 Wahlausschreiben
§ 7 Wahlvorschläge
§ 8 Stimmabgabe
§ 9 Briefliche Stimmabgabe
§ 10 Behandlung der brieflich abgegebenen Stimmen
§ 11 Wahlergebnis
§ 12 Wahlniederschrift
§ 13 Mitteilung des Wahlergebnisses
§ 14 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
§ 15 Stellvertretung, Ausscheiden und Ergänzungswahl
§ 16 Anfechtbarkeit
§ 17 Aufhebung von Vorschriften
§ 18 Übergangsbestimmungen
§ 19 Inkrafttreten

Aufgrund des Artikels 10 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit Artikel 18 Abs. 3 Halbsatz 2 des Staatsvertrags über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation vom 10. März 1992 (Hessisches GVBl. I S. 190; Thüringer GVBl. S. 291) verordnet der Thüringer Finanzminister im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung:

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