Der Verwaltungsrat ist das oberste Organ. Er bestimmt insbesondere die
Richtlinien der Geschäftspolitik der Sparkasse und beaufsichtigt die
Geschäftsführung des Vorstandes. Der Verwaltungsrat, vertreten durch
seinen Vorsitzenden, vertritt die Sparkasse gegenüber den Vorstandsmitgliedern und den
Stellvertretern mit Sitz und Stimme gerichtlich und außergerichtlich.