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§ 5

Verwaltungsrat


Der Verwaltungsrat ist das oberste Organ. Er bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik der Sparkasse und beaufsichtigt die Geschäftsführung des Vorstandes. Der Verwaltungsrat, vertreten durch seinen Vorsitzenden, vertritt die Sparkasse gegenüber den Vorstandsmitgliedern und den Stellvertretern mit Sitz und Stimme gerichtlich und außergerichtlich.

    

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