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bullet§ 1 Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 3 aufgehoben durch Art. 25 des Dritten Gesetzes zur Rechts- und Verwaltungsvereinbarung vom 17. Dezember 1998. In Kraft getreten am 1. Januar 1999. Verkündet am 28. Dezember 1998.
bullet§ 1 Abs. 1 neu gefasst durch Art. 1 der ÄndAO vom 31. August 2000 (GVBl. I S. 470). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
 

     

 

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