Gesetz zur Neuordnung der Hessischen
Straßenbauverwaltung
Vom 28. November 1994
GVBl. I S. 696
Artikel 1
Auflösung des Autobahnamtes und Ausgliederung der
Baustoff- und Bodenprüfstellen
(1)
(2)
(3)
(4)
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Ermächtigung der Landesregierung zur Übertragung von
Zuständigkeiten nach der Gefahrgutverordnung Straße auf außerhessische Stellen
Die Landesregierung wird ermächtigt, die zuständige Behörde zur Anerkennung einer Norm
nach Rand-Nr. 10240 Abs. 3 der Anlage B der Gefahrgutverordnung Straße in der Fassung vom
26. November 1993 (BGBl. I S. 2023, 1994 I S. 908), geändert durch Gesetz vom 27.
Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zu bestimmen. Als zuständige Behörde kann auch eine
außerhalb Hessens in der Bundesrepublik Deutschland gelegene öffentliche Stelle im
Einverständnis mit dem Bundesland, in dem die Stelle gelegen ist, bestimmt werden.
Artikel 6
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.