... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen

horizontal rule

Gesetz zur Neuordnung der Hessischen Straßenbauverwaltung

Vom 28. November 1994
GVBl. I S. 696


Artikel 1

Auflösung des Autobahnamtes und Ausgliederung der Baustoff- und Bodenprüfstellen


(1)


(2)


(3)


(4)

 

Artikel 2

 

Artikel 3

 

Artikel 4

 

Artikel 5

Ermächtigung der Landesregierung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach der Gefahrgutverordnung Straße auf außerhessische Stellen


Die Landesregierung wird ermächtigt, die zuständige Behörde zur Anerkennung einer Norm nach Rand-Nr. 10240 Abs. 3 der Anlage B der Gefahrgutverordnung Straße in der Fassung vom 26. November 1993 (BGBl. I S. 2023, 1994 I S. 908), geändert durch Gesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zu bestimmen. Als zuständige Behörde kann auch eine außerhalb Hessens in der Bundesrepublik Deutschland gelegene öffentliche Stelle im Einverständnis mit dem Bundesland, in dem die Stelle gelegen ist, bestimmt werden.

 

Artikel 6

Inkrafttreten

 

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.

horizontal rule

... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen