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Gesetz zur Neuordnung von Behörden der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung

Vom 29. März 2007
GVBl. I S. 250, 251

 

§ 1


(1) Die Baustoff- und Bodenprüfstelle Darmstadt, die Baustoff- und Bodenprüfstelle Kassel und die Baustoff- und Bodenprüfstelle Wetzlar werden zu einer der oberen Straßenbaubehörde nachgeordneten Behörde mit der Bezeichnung „Hessisches Amt für Baustoff- und Bodenprüfung“ mit Dienstsitz in Wetzlar zusammengefasst.


(2) Außenstellen des Hessischen Amtes für Baustoff- und Bodenprüfung werden an den bisherigen Standorten der Baustoff- und Bodenprüfstelle Kassel in Kassel und der Baustoff- und Bodenprüfstelle Darmstadt in Darmstadt eingerichtet.

 

§ 2


Art. 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuordnung der Hessischen Straßenbauverwaltung vom 28. November 1994 (GVBl. I S. 696) , geändert durch Gesetz vom 27. Februar 1998 (GVBl. I S. 34), wird aufgehoben.

 

§ 3


Die für den Straßenbau zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister kann durch Rechtsverordnung den Zusammenschluss, die Auflösung, die Bildung von Außenstellen, die Dienstbezirke und die Dienstsitze der in § 1 aufgeführten Behörden regeln.

 

§ 4


Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

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