



Gesetz zur Neuordnung von
Behörden der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung
Vom 29. März 2007
GVBl. I S. 250, 251
§ 1
(1) Die Baustoff- und Bodenprüfstelle Darmstadt, die Baustoff- und
Bodenprüfstelle Kassel und die Baustoff- und Bodenprüfstelle Wetzlar werden zu
einer der oberen Straßenbaubehörde nachgeordneten Behörde mit der Bezeichnung
„Hessisches Amt für Baustoff- und Bodenprüfung“ mit Dienstsitz in Wetzlar
zusammengefasst.
(2) Außenstellen des Hessischen Amtes für Baustoff- und Bodenprüfung werden an
den bisherigen Standorten der Baustoff- und Bodenprüfstelle Kassel in Kassel und
der Baustoff- und Bodenprüfstelle Darmstadt in Darmstadt eingerichtet.
§ 2
Art. 1 Abs. 4 des
Gesetzes
zur Neuordnung der Hessischen Straßenbauverwaltung vom 28. November 1994
(GVBl. I S. 696) , geändert durch Gesetz vom 27. Februar 1998 (GVBl. I S. 34),
wird aufgehoben.
§ 3
Die für den Straßenbau zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige
Minister kann durch Rechtsverordnung den Zusammenschluss, die Auflösung, die
Bildung von Außenstellen, die Dienstbezirke und die Dienstsitze der in § 1
aufgeführten Behörden regeln.
§ 4
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der
Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.


