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aufgehoben; vgl. GVBl. 2007 I S. 859, GVBl. II 300-41 § 26

 

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für Parkgebühren

Vom 1. Juni 2004
GVBl. I S. 207

 

Aufgrund des § 6a Abs. 6 Satz 4 und des § 6a Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 6 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 312, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Januar 2004 (BGBl. I S. 74), wird verordnet:

 

§ 1


Die der Landesregierung zustehende Ermächtigung,

1. nach § 6a Abs. 6 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes für Parkgebühren und

2. nach § 6a Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 13 des Straßenverkehrsgesetzes

Gebührenordnungen zu erlassen, wird den Gemeinden übertragen.

 

§ 2


Die
Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für Parkgebühren vom 8. Juli 1981 (GVBl. I S. 228) wird aufgehoben.

 

§ 3


Diese Verordnung tritt am Tage nach der
Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ausnahme des § 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

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