



aufgehoben; vgl.
GVBl. 2007 I S. 859,
GVBl. II 300-41 § 26
Verordnung zur Übertragung der
Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für Parkgebühren
Vom 1. Juni 2004
GVBl. I S. 207
Aufgrund des § 6a Abs. 6 Satz 4 und des § 6a Abs. 7 in
Verbindung mit Abs. 6 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 5.
März 2003 (BGBl. I S. 312, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Januar
2004 (BGBl. I S. 74), wird verordnet:
§ 1
Die der Landesregierung zustehende Ermächtigung,
1. nach § 6a Abs. 6 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes
für Parkgebühren und
2. nach § 6a Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 des
Straßenverkehrsgesetzes für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im
Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 13 des Straßenverkehrsgesetzes
Gebührenordnungen zu erlassen, wird den Gemeinden
übertragen.
§ 2
Die
Verordnung
zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für
Parkgebühren vom 8. Juli 1981 (GVBl. I S. 228) wird aufgehoben.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der
Verkündung
in Kraft. Sie tritt mit Ausnahme des § 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer
Kraft.


