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Die Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Eisenbahn- und Bergbahnrechtes (Eisenbahn- und Bergbahnzuständigkeitsverordnung - EiBZuV -) wurde geändert durch:

bulletGesetz vom 20. Juni 2002 (GVBl. I S. 342, 359): § 3.

     

 

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