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Hafenpolizeiverordnung

Vom 29. Juni 1989
GVBl. I S. 209

Inhaltsübersicht:

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

bullet§ 1 Geltungsbereich
bullet§ 2 Anwendung anderer Vorschriften
bullet§ 3 Hafenbehörde, Vollzugspolizeibehörde
bullet§ 4 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben

Zweiter Teil
Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen


ERSTER ABSCHNITT
Allgemeines

bullet§ 5 Allgemeines Verhalten im Hafengebiet
bullet§ 6 Erlaubnis zum Einlaufen
bullet§ 7 Sperrung des Hafens
bullet§ 8 An- und Abmeldung
bullet§ 9 Auskunftspflicht und Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
bullet§ 10 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
bullet§ 11 Reinhaltung des Hafens
bullet§ 12 Verhalten bei Feuergefahr
bullet§ 13 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Gegenstände
bullet§ 14 Verkehrsstörende Einrichtungen

ZWEITER ABSCHNITT
Verkehr, Aufenthalt und Umschlag

bullet§ 15 Verhalten bei Fahrten im Hafen
bullet§ 16 Schlepp- und Schubverkehr
bullet§ 17 Zuweisung der Liegeplätze
bullet§ 18 Festmachen und Ankern
bullet§ 19 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
bullet§ 20 Landgänge
bullet§ 21 Stillegen von Fahrzeugen
bullet§ 22 Gebrauch der Schiffsschraube bei festgemachten Fahrzeugen
bullet§ 23 Sicherheitsvorschriften gegen Feuergefahr an Bord
bullet§ 24 Sicherheitsvorschriften gegen Feuergefahr an Land
bullet§ 25 Reparaturarbeiten an Fahrzeugen, die entzündbare Stoffe befördern
bullet§ 26 Meldung besonderer Vorfälle
bullet§ 27 Aufenthaltsbeschränkung
bullet§ 28 Eigenversorgung mit Treibstoffen
bullet§ 29 Benutzung von Hafenanlagen
bullet§ 30 Beseitigung störender Gegenstände
bullet§ 31 Lagern von Gütern

Dritter Teil
Besondere Vorschriften für die Beförderung und den Umschlag gefährlicher Güter

ERSTER ABSCHNITT
Beförderung und Umschlag von entzündbaren flüssigen Stoffen im Sinne des ADNR mit Tankschiffen (Klasse III a, Kategorien Kx, KOs. KOn, K 1 s, K 1 n, K 2, K 3)

bullet§ 32 Vorkehrungen für Gefahrenfälle
bullet§ 33 Schlepp- und Schubverkehr
bullet§ 34 Festmachen von Fahrzeugen
bullet§ 35 Umschlagstellen
bullet§ 36 Fluchtwege
bullet§ 37 Laden und Löschen
bullet§ 38 Rauchen und Gebrauch von offenem Feuer
bullet§ 39 Tankluken
bullet§ 40 Aufenthalt an Bord
bullet§ 41 Aufsicht
bullet§ 42 Wache und Alarm
bullet§ 43 Umschlagleitungen
bullet§ 44 Elektrische Schutzmaßnahmen
bullet§ 45 Schutz des Hafengewässers
bullet§ 46 Verhalten nach dem Umschlag
bullet§ 47 Reinigen und Entgasen
bullet§ 48 Tankschiffliegeplätze

ZWEITER ABSCHNITT
Beförderung und Umschlag sonstiger gefährlicher Güter im Sinne des ADNR mit Tankschiffen

bullet§ 49 Beförderung und Umschlag von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen der Klasse I d ADNR
bullet§ 50 Beförderung und Umschlag von entzündbaren flüssigen Stoffen der Kategorie Kx der Klasse III a ADNR
bullet§ 51 Beförderung und Umschlag von Stoffen der Klasse IV a ADNR
bullet§ 52 Beförderung und Umschlag von Stoffen der Klasse V ADNR

DRITTER ABSCHNITT
Beförderung und Umschlag gefährlicher Stoffe in Versandstücken im Sinne des ADNR

bullet§ 53 Anwendungsbereich
bullet§ 54 Aufsicht
bullet§ 55 Laden und Löschen
bullet§ 56 Fluchtweg
bullet§ 57 Anwendung anderer Vorschriften

VIERTER ABSCHNITT
Beförderung und Umschlag gefährlicher Stoffe im Sinne des ADNR in loser Schüttung

bullet§ 58 Anwendung anderer Vorschriften

FÜNFTER ABSCHNITT
Beförderung und Umschlag wassergefährdender Stoffe

bullet§ 59 Sorgfaltspflicht
bullet§ 60 Sicherheitsvorkehrungen

Vierter Teil
Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften

bullet§ 61 Ausnahmen
bullet§ 62 Ordnungswidrigkeiten
bullet§ 63 Aushang der Verordnung
bullet§ 64 Außerkrafttreten bisheriger Vorschriften
bullet§ 65 Inkrafttreten/Außerkrafttreten


Auf Grund des § 35 Abs. 1 und des § 40 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 26. Januar 1972 (GVBl. I S. 24), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Mai 1988 (GVBl. I S. 19 1), und des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen, Organisationsanordnungen und Anstaltsordnungen vom 2. November 1971 (GVBl. I S. 258), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. August 1986 (GVBl. I S. 253), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern für das Gebiet des Landes Hessen verordnet:

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