



Gesetz zum Erlass von
Rechtsverordnungen über Binnenschifffahrtsinformationsdienste[*]
Vom 19. November 2007
GVBl. I S. 792, 797
§ 1
Die zur Umsetzung der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 7. September 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsdienste (RIS)
auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 255 S. 152) für den
Bereich der Häfen des Landes erforderlichen Rechtsverordnungen erlässt die für
Binnenschifffahrt zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der
Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.


