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Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen über Binnenschifffahrtsinformationsdienste[*]

Vom 19. November 2007
GVBl. I S. 792, 797

 

§ 1


Die zur Umsetzung der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 255 S. 152) für den Bereich der Häfen des Landes erforderlichen Rechtsverordnungen erlässt die für Binnenschifffahrt zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister.

 

§ 2


Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

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