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§ 33a
Entziehung von Graden und Bezeichnungen


Aufgrund dieses Gesetzes verliehene Grade und Bezeichnungen sollen entzogen werden, wenn sie durch Täuschung erworben wurden oder nach ihrer Verleihung alte oder neue Tatsachen bekannt werden, die ihre Verleihung ausgeschlossen hätten.

     

 

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