§ 79
Administrativ-technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die administrativ-technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die in der
Hochschulverwaltung, den Fachbereichen, den wissenschaftlichen und technischen
Einrichtungen beschäftigten Beamtinnen und Beamten, Angestellten oder
Arbeiterinnen und Arbeiter, denen Dienstleistungen im Verwaltungs- oder
Bibliotheksdienst, im technischen Dienst, Betriebsdienst oder sonstigen Dienst
obliegen.