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Die Verordnung über die Erhebung von Nutzungsentgelt bei Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material aus Anlass der Ausübung von Nebentätigkeiten in den hessischen Hochschulen (Nutzungsentgeltverordnung für Hochschulen) wurde geändert durch:

bulletVerordnung vom 8. Januar 2007 (GVBl. I S. 204): §§ 3, 4, 6.

     

 

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