Bekanntmachung
der Neufassung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien
Vom 1. Juli 2006
GVBl. I S. 388
Aufgrund des Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die staatliche
Anerkennung von Berufsakademien und des Ingenieursgesetzes vom 24. Mai 2006
(GVBl. I S. 318) wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes über die staatliche
Anerkennung von Berufsakademien in der vom 1. Juli 2006 an geltenden Fassung
bekannt gemacht.