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bullet§ 26 Satz 2  neu gefasst durch Art. 4 des Gesetzes vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 19. Oktober 2006. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

Vgl. Art. 6 des Gesetzes vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512):

"Artikel 6

Inkrafttreten


Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft; Art. 4 jedoch mit der Maßgabe, dass die Vorschriften der Hessischen Immatrikulationsverordnung in ihrer durch Art. 4 Nr. 2 bis 10 geänderten Fassung erstmals für das Verfahren der Immatrikulation und Rückmeldung für das Wintersemester 2007/2008 Anwendung finden."

     

 

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