"Artikel 6
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft; Art. 4 jedoch mit
der Maßgabe, dass die Vorschriften der Hessischen Immatrikulationsverordnung
in ihrer durch Art. 4 Nr. 2 bis 10 geänderten Fassung erstmals für das
Verfahren der Immatrikulation und Rückmeldung für das Wintersemester
2007/2008 Anwendung finden."