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 | Die Bezeichnung der Verordnung wurde neu gefasst durch
durch Art. 4 des Gesetzes vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512). In Kraft
getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 19. Oktober 2006. Die
bisherige Bezeichnung lautet: "Verordnung über das Verfahren der
Immatrikulation, das Teilzeitstudium, die Ausführung des Hessischen
Studienguthabengesetzes und die Verarbeitung personenbezogener Daten an den
Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Immatrikulationsverordnung -
HImmaVO)" |
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