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bulletDie Bezeichnung der Verordnung wurde neu gefasst durch durch Art. 4 des Gesetzes vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 19. Oktober 2006. Die bisherige Bezeichnung lautet: "Verordnung über das Verfahren der Immatrikulation, das Teilzeitstudium, die Ausführung des Hessischen Studienguthabengesetzes und die Verarbeitung personenbezogener Daten an den Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Immatrikulationsverordnung - HImmaVO)"

     

 

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