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Anlage zu § 8

 

Zeugnis

Frau / Herr ……………………………………

geb. am …………………………………….…

in…………………………………………..….

hat die Hochschulzugangsprüfung nach der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen bestanden.

Sie / Er ist berechtigt, nach Maßgabe der jeweils geltenden Vorschriften in einem Studiengang

aus dem Studienbereich ……………………………………………………

an den Hochschulen und Berufsakademien im Lande Hessen zu studieren.

Aufgrund der erbrachten Leistungen wird die Gesamtnote auf ………… festgesetzt.

 

……………………………….., den ………..        Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses

     

 

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