Verordnung über die Grundsätze für eine
einheitliche Kapazitätsermittlung und -festsetzung zur Vergabe von Studienplätzen
(Kapazitätsverordnung - KapVO -)
Vom 12. Dezember 1975
GVBl. I S. 325
Auf Grund des Art. 12 Abs. 1 Nr. 8 des Staatsvertrages über die Vergabe von
Studienplätzen vom 20. Oktober 1972 (GVBl. 1973 I S. 136, 156) und des § 16 a Abs.
3 des Hochschulgesetzes vom 12. Mai 1970 (GVBl. I S. 315), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 12. Juni 1973 (GVBl. I S. 202), wird verordnet:
ERSTER ABSCHNITT
Allgemeine Grundsätze und Verfahren
(§§ 1 bis 5)
ZWEITER ABSCHNITT
Berechnung auf Grund der personellen Ausstattung
(§§ 6 bis 8)
§ 9
(1) Das Lehrdeputat ist die im Rahmen des Dienstrechts festgesetzte Regellehrverpflichtung
einer Lehrperson einer Stellengruppe. Es wird in Lehrveranstaltungsstunden des
Anrechnungsfaktors 1 nach § 13 ausgedrückt.
(2) ...
(3) ...
(§ 10)
§ 11
Die Lehrveranstaltungen an den Hochschulen werden den in der Anlage 2 beschriebenen
Lehrveranstaltungsarten nach Hochschularten zugeordnet. § 13 Abs. 3 und 4 bleibt
unberührt.
(§ 12)
§ 13
(1) Die Anrechnungsfaktoren drücken das unterschiedliche Maß der durchschnittlichen
Inanspruchnahme der Lehrperson durch Vorbereitung, Nachbereitung und Durchführung für
eine Lehrveranstaltungsstunde aus.
(2) Bei den Lehrpersonen gelten für die einzelnen Lehrveranstaltungsarten unbeschadet des
Abs. 3 die in der Anlage 2 aufgeführten Anrechnungsfaktoren.
(3) Soweit Fachhochschullehrer und sonstige Lehrer im Sinne des Fachhochschulgesetzes vom
15. Juli 1970 (GVBl. I S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. September 1974
(GVBl. I S. 361), in integrierten Studiengängen tätig sind, beträgt bei ihnen der
Anrechnungsfaktor für die Lehrveranstaltungsarten A bis H 1,00.
(4) ...
(§ 14)
§ 15
(1) Die Betreuungsfaktoren drücken das unterschiedliche Maß der durchschnittlichen
Inanspruchnahme einer Lehrperson durch die Betreuung einer Studienarbeit oder
Studienabschlußarbeit aus, gemessen in Lehrveranstaltungsstunden mit dem
Anrechnungsfaktor 1.
(2) ...
(§§ 16 bis 23)
§ 24
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft.
(2) ...
(3) ...
Anlage 1
(weggefallen)
Anlage 2
Lehrveranstaltungsarten (§ 11), Anrechnungsfaktoren (§ 13 Abs.
2), ..., Betreuungsfaktoren (§ 15)