Vom 24. Mai 1977
GVBl. I S. 226
Auf Grund des § 16 a Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 39 a Satz 1 des
Hochschulgesetzes vom 12. Mai 1970 (GVBl. I S. 315), zuletzt geändert durch Gesetz vom
31. Januar 1977 (GVBl. I S. 101), wird verordnet:
Erster Abschnitt
§ 1
Begriffsbestimmungen
(1) ...
(2) Im Sinne dieser Verordnung ist:
1. Studiengang
das durch eine Prüfungsordnung oder Studienordnung geregelte, auf einen bestimmten
berufsqualifizierenden Abschluß oder ein bestimmtes Ausbildungsziel ausgerichtete Studium
eines Studienfachs. Als ein Studiengang gilt auch das Studium mehrerer Studienfächer,
wenn der Bewerber eine Magisterprüfung oder eine Promotion als ersten qualifizierenden
Abschluß anstrebt;
2. ...
Achter Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 34
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1977 in Kraft.
(2) ...