... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen

horizontal rule

Verordnung zur Durchführung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen
(Vergabeverordnung - VergabeVO -)

Vom 24. Mai 1977
GVBl. I S. 226

Auf Grund des § 16 a Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 39 a Satz 1 des Hochschulgesetzes vom 12. Mai 1970 (GVBl. I S. 315), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 1977 (GVBl. I S. 101), wird verordnet:


Erster Abschnitt

§ 1

Begriffsbestimmungen


(1) ...


(2) Im Sinne dieser Verordnung ist:

1. Studiengang
das durch eine Prüfungsordnung oder Studienordnung geregelte, auf einen bestimmten berufsqualifizierenden Abschluß oder ein bestimmtes Ausbildungsziel ausgerichtete Studium eines Studienfachs. Als ein Studiengang gilt auch das Studium mehrerer Studienfächer, wenn der Bewerber eine Magisterprüfung oder eine Promotion als ersten qualifizierenden Abschluß anstrebt;

2. ...

 

Achter Abschnitt
Schlußvorschriften

 § 34


(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1977 in Kraft.


(2) ...

horizontal rule

... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen