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§ 30

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten


(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.


(2) Es ist erstmals auf die Ausbildung von Beamten anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1979 beginnt.

     

 

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