Gesetz, betreffend die Verleihung von
Korporationsrechten an Niederlassungen geistlicher Orden und ordensähnlicher
Kongregationen der katholischen Kirche
Vom 22. Mai 1888
Preuß. Gesetzsamml. S. 113
Verkündet am 30. Mai 1888
Einziger Paragraph
Den nachbenannten Niederlassungen der geistlichen Orden und ordensähnlichen
Kongregationen der katholischen Kirche, und zwar:
1. der Niederlassung der Benediktinerinnen zu Fulda,
2. ...
3. der Niederlassung der Englischen Fräulein zu Fulda,
4. ...
5. ...
6. den Niederlassungen der Ursulinerinnen zu ... Fritzlar,
werden hierdurch die Korporationsrechte verliehen.