Gesetz über den privaten Rundfunk in Hessen (Hessisches Privatrundfunkgesetz - HPRG)
Vom 30. November 1988 GVBl. I S. 385
In der Fassung vom 25. Januar 1995
GVBl. I S. 87
Übersicht
ERSTER TEIL: Allgemeine Vorschriften
ZWEITER TEIL: Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt: Zulassung von privaten Rundfunkveranstaltern
Zweiter Abschnitt: Anforderungen an die Rundfunkprogramme
Dritter Abschnitt: Besondere Pflichten und Informationsrechte der Veranstalter
Vierter Abschnitt: Finanzierung des privaten Rundfunks
(Fünfter Abschnitt)
Sechster Abschnitt: Offener Kanal und nichtkommerzieller lokaler Hörfunk
Siebter Abschnitt: Weiterverbreitung von herangeführten Rundfunkprogrammen und Mediendiensten
Achter Abschnitt: Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien
Neunter Abschnitt: Datenschutz
Zehnter Abschnitt: Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlußvorschriften