§
19
Unzulässige Sendungen,
Jugendschutz, Gewinnspiele, Kurzberichterstattung, Übertragung von
Großereignissen, europäische Produktionen, Eigen-, Auftrags- und
Gemeinschaftsproduktionen, Plattformen und Zugangsfreiheit
Hinsichtlich der unzulässigen Sendungen, des Jugendschutzes, der Gewinnspiele,
der Kurzberichterstattung, der Übertragung von Großereignissen, der europäischen
Produktionen, der Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen, der
Plattformen und der Zugangsfreiheit finden die Vorschriften des
Rundfunkstaatsvertrages und des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages Anwendung.