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§ 19

Unzulässige Sendungen, Jugendschutz, Gewinnspiele, Kurzberichterstattung, Übertragung von Großereignissen, europäische Produktionen, Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen, Plattformen und Zugangsfreiheit


Hinsichtlich der unzulässigen Sendungen, des Jugendschutzes, der Gewinnspiele, der Kurzberichterstattung, der Übertragung von Großereignissen, der europäischen Produktionen, der Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen, der Plattformen und der Zugangsfreiheit finden die Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages Anwendung.

     

 

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