" (1) Die Versammlung vertritt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches
die Interessen der Allgemeinheit. Zur Anstaltsversammlung entsenden einen
Vertreter:
1. die evangelischen Kirchen,
2. die katholische Kirche,
3. der Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen,
4. der Landessportbund Hessen,
5. der LandesFrauenRat Hessen,
6. der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft,
7. die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft und die IG Medien, Druck und
Papier, Publizistik und Kunst,
8. der Hessische Journalistenverband,
9. der Deutsche Beamtenbund,
10. die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände,
11. die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern,
12. der Verband freier Berufe in Hessen,
13. der Landesverband des hessischen Einzelhandels,
14. der Hessische Bauernverband,
15. der Hessische Handwerkstag,
16. der Landesmusikrat Hessen,
17. die Vorstände der anerkannten Naturschutzverbände,
18. die Vorstände des Sozialverbandes VdK Hessen, des Reichsbundes der
Kriegsopfer, Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen und des Verbandes
der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermisstenangehörigen Deutschlands,
19. der Landeselternbeirat,
20. der Bund der Vertriebenen - Landesverband Hessen,
21. der Deutsche Kinderschutzbund,
22. der Hessische Jugendring,
23. die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände,
24. die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen,
25. die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen,
26. fünf Abgeordnete des Landtags, die von diesem nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl gewählt werden.