



Außer Kraft
infolge Zeitablauf
Gesetz zur Verlagerung des
Saalburgmuseums von der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten in das
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Vom 17. Dezember 2001
GVBl. I S. 581
Verkündet am 21. Dezember 2001
§ 1
Verlagerung
(1) Das Saalburgmuseum wird von der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und
Gärten in das Landesamt für Denkmalpflege Hessen verlagert.
(2) Die bisher im Fachgebiet Saalburgmuseum bei der Verwaltung der Staatlichen
Schlösser und Gärten beschäftigten Landesbediensteten gelten mit In-Kraft-Treten
dieses Gesetzes als zum Landesamt für Denkmalpflege Hessen versetzt.
§ 2
In-Kraft-Treten,
Außer-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des
31.Dezember 2006 außer Kraft.


