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Außer Kraft infolge Zeitablauf

 

Gesetz zur Verlagerung des Saalburgmuseums von der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten in das Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Vom 17. Dezember 2001
GVBl. I S. 581

Verkündet am 21. Dezember 2001

 

§ 1

Verlagerung


(1) Das Saalburgmuseum wird von der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten in das Landesamt für Denkmalpflege Hessen verlagert.


(2) Die bisher im Fachgebiet Saalburgmuseum bei der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten beschäftigten Landesbediensteten gelten mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes als zum Landesamt für Denkmalpflege Hessen versetzt.

 

§ 2

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten


Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31.Dezember 2006 außer Kraft.

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