§ 127c
Weiterentwicklung der
Selbstverwaltung
(1) Zur Weiterentwicklung des Schulwesens und zur Erprobung neuer Modelle
erweiterter Selbstverwaltung und Eigenverantwortung sowie rechtlicher
Selbstständigkeit kann Schulen auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung
zwischen ihnen und dem Staatlichen Schulamt und sofern erforderlich mit dem
Schulträger gestattet werden, abweichend von den bestehenden Rechtsvorschriften
bei der Stellenbewirtschaftung, Personalverwaltung, Sachmittelverwaltung sowie
in der Unterrichtsorganisation und inhaltlichen Ausgestaltung des Unterrichts
selbstständige Entscheidungen zu treffen. Abweichungen bei der
Unterrichtsorganisation und -gestaltung sind insbesondere bei der Bildung von
Lerngruppen, bei Formen der äußeren Differenzierung, der Ausgestaltung der
Leistungsnachweise sowie bei den Lehrplänen und Stundentafeln zulässig, sofern
die Standards der Bildungsgänge eingehalten werden.
(2) In den Modellen können neue Formen der Schulleitung und der Mitwirkung der
Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler sowie Dritter und Formen
rechtlicher Selbstständigkeit erprobt werden, die der erweiterten
Selbstständigkeit angemessen sind. Außerdem können über § 2
hinaus gehende Aufgaben, insbesondere im Bereich der Fort- und Weiterbildung,
wahrgenommen werden, wenn die Aufgaben mit den Zielen der Schule vereinbar sind
und ihre Finanzierung gesichert ist.
(3) Die jeweiligen Modelle müssen gewährleisten, dass die Standards der
Abschlüsse den an den anderen Schulen erworbenen Abschlüssen entsprechen und die
Anerkennung der Abschlüsse in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland
gesichert ist. Ferner muss bei Modellen zur Erprobung anderer Leitungsstrukturen
und Formen rechtlicher Selbstständigkeit eine den Erfordernissen der §§
92 und 93 entsprechende staatliche Schulaufsicht
gewährleistet sein.
(4) Die Erprobung des Modells gestattet das Kultusministerium auf Antrag der
Schule. Über die Stellung des Antrags entscheidet die Schulkonferenz auf der
Grundlage einer die personellen, sächlichen und unterrichtsorganisatorischen
Möglichkeiten der Schule berücksichtigenden Konzeption.