Der schulärztliche Dienst ist den kreisfreien Städten und den Landkreisen zur
Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Schulgesundheitspflege umfasst den
schulärztlichen und den schulzahnärztlichen Dienst. Ihre Aufgabe ist es, in
Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern die gesundheitliche Entwicklung der
Schülerinnen und Schüler durch Vorsorge zu fördern, gesundheitlichen
Gefährdungen vorzubeugen und Maßnahmen zur Behebung gesundheitlicher Störungen
einzuleiten.